Kaleidos-News
Informationen zum eAT (elektronischer Aufenthaltstitel):
Am 1. September 2011 wurde der bis dahin ausgestellte Aufenthaltstitel (Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung als Klebe-Etikett im Pass) durch den elektronischen Aufenthaltstitel eAT (im Kreditkartenformat) abgelöst. Bei allen Neuanträgen und Verlängerungen kann nur noch der elektronische Aufenthaltstitel beantragt und ausgestellt werden.
Zur Einführung des neuen eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der EU zu vereinheitlichen und durch die Nutzung eines Chips mit biometrischen Daten die Sicherheit des Dokuments zu erhöhen. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 30.04.2021 ihre Gültigkeit.
Neben dem biometrischen Foto werden zwei Fingerabdrücke jedes Drittstaatsangehörigen ab sechs Jahren gespeichert. Die elektronische Erfassung der Abdrücke erfolgt bei der Beantragung in der Ausländerbehörde mit Hilfe eines Scanners (ohne Stempelfarbe), was das persönliche Erscheinen der Antragsteller unumgänglich macht. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf sollte Ihr Relocation Provider Ihre Mitarbeiter bei diesen Amtsgängen begleiten. Die Beantragung in den Ausländerämtern wird daher zukünftig mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die neuen Aufenthaltskarten werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Es ist daher zunächst mit einer Bearbeitungszeit von 6 – 8 Wochen bis zum Erhalt der Karte zu rechnen.
Die Abholung der eAT kann in Hamburg und Norddeutschland weiterhin durch Ihren Relocation Provider erledigt werden.
Die Gebühren für die Beantragung oder Verlängerung der eAT werden um ca. 50,00 Euro angehoben.
Für weitere Informationen zum Thema eAT stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – sprechen Sie uns an! Wissenswertes zum elektronischen Aufenthaltstitel erfahren Sie auch in der deutsch- oder englischsprachigen Broschüre.“
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